Zwölf neue Infizierte und zwei Todesfälle im Kreis Straubing-Bogen

Zwölf neue positive Tests auf SARS-CoV-2 wurden am Dienstag im Landkreis gemeldet. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag nach den offiziellen Zahlen des RKI (Stand Dienstag 0 Uhr) bei 194,8. Die damit für den Landkreis Straubing-Bogen zunächst gültigen Regelungen sind in der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die ab 9. Dezember bis 5. Januar gilt, festgeschrieben.
Unter anderem bedeutet dies dann:
Für Altenheime und Seniorenresidenzen, Pflege- und Behinderteneinrichtungen:
-Jeder Bewohner darf höchstens einen Besucher pro Tag empfangen.
-Als Besucher wird nur zugelassen, wer einen aktuellen negativen Coronatest nachweisen kann (insbesondere Schnelltests)
-Das Betreten der Einrichtungen durch Besucher ist nur mit einer FFP2-Maske erlaubt.
-Alle Beschäftigten der Einrichtungen haben sich in regelmäßigen Abständen, mindestens zweimal wöchentlich, einem Coronatest zu unterziehen.

Der Konsum von Alkohol ist in Innenstädten und sonstigen Orten unter freiem Himmel untersagt.

Bei allen Gottesdiensten besteht künftig auch am Platz Maskenpflicht sowie ein Gesangsverbot. Durchgängige Maskenpflicht besteht künftig für alle Beteiligten auch bei sämtlichen Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz. Großveranstaltungen sind untersagt.