Der zweite Korruptionsprozess um den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs wird am
Mittwoch (9.00 Uhr) wie geplant fortgesetzt. Geplant ist unter anderem eine Einlassung des Angeklagten. Einen Befangenheitsantrag Wolbergs‘ und seines Verteidigers gegen drei der Richter hatte die Ablehnungskammer des Landgerichtes am Dienstag abgelehnt.
Dass die Strafkammer einen Antrag auf Verfahrenseinstellung unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichtes Nürnberg ablehnte, lasse keine Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richter aufkommen, begründete die Ablehnungskammer demnach ihre Entscheidung, wie ein Gerichtssprecher erläuterte.
Wolbergs muss sich erneut im Zusammenhang mit Parteispenden verantworten. Die Vorwürfe lauten auf Bestechlichkeit und
Vorteilsnahme. Mit ihm stehen drei Bauunternehmer vor Gericht. Der Anklage nach wollten sich diese das Wohlwollen Wolbergs‘ bei der Vergabe von Bauprojekten sichern. Wolbergs weist die Vorwürfe zurück. Im ersten Prozess war er in zwei Fällen der Vorteilsnahme verurteilt und in sämtlichen weiteren Anklagepunkten freigesprochen worden. Auf eine Strafe verzichtete das Gericht. (dpa)