Könnten die Richter am Landgericht Regensburg im zweiten Korruptionsprozess um suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs anders entscheiden als sie eigentlich wollen? Diese Gefahr sieht jedenfalls Wolbergs Verteidiger und hat deswegen heute einen Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt. Begründung: Sie wollten eigentlich den zweiten Prozess gar nicht führen. Aber das höherstehende Oberlandesgericht hatte entschieden, doch, der Prozess müsse stattfinden. Deswegen meint der Verteidiger, dass die Regensburger Richter ihre Rechtsauffassung „geopfert“ hätten und befürchtet, dass die richterliche Unabhängigkeit nicht mehr gegeben sei.
Wolbergs-Prozess: Befangenheitsantrag gegen Richter gestellt