Wirtschaftsverbände haben erleichtert auf die geplante Lockerung der Corona-Beschränkungen in Deutschland reagiert, aber weitergehende Schritt gefordert. Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte das Ende der 2G-Zugangsbeschränkungen für Geschäfte. Dies sei längst überfällig, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth am Mittwoch in Berlin. Die Politik müsse aber klar formulieren, „dass 2G- und 3G-Zugangsbeschränkungen beim Einkauf auch künftig nicht mehr in den Instrumentenkasten der Pandemiebekämpfung gehören“. Auch die Unterscheidung zwischen Handel mit täglichem und nicht-täglichem Bedarf dürfe bei Corona-Maßnahmen keine Rolle mehr spielen.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) erklärte, der Dreischritt der Öffnungen verschaffe den Betrieben wichtige Planbarkeit. Die Exit-Perspektive sei gerade für die Gewerke von essenzieller Bedeutung, für die überproportional viele Einschränkungen und Corona-Auflagen gälten wie Lebensmittelgewerke und das Kfz-Gewerk, sagte ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer. „Umso unverständlicher ist, dass die stark eingeschränkten personennahen Dienstleistungsgewerke wie Friseure und Kosmetiker in diesem Öffnungskonzept nicht berücksichtigt werden.“
Verhalten reagierte der Verband der Deutschen Messewirtschaft AUMA. „Bund und Länder haben ein wichtiges Signal gegeben, das der deutschen Messewirtschaft Mut gibt“, sagte Geschäftsführer Jörn Holtmeier den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“. Wie im Einzelhandel müssten aber sämtliche 2G-Zugangsregeln fallen. „Wir fordern die schnelle Rückkehr zu 3G auf Messen, um dem internationalen Publikum die problemlose Teilnahme zu ermöglichen“, sagte Holtmeier. Es sei zudem wichtig, dass alle von der Weltgesundheitsorganisation WHO anerkannten Impfstoffe in Deutschland akzeptiert werden würden.
Bund und Länder hatten sich bei ihren Beratungen am Mittwoch auf die Rücknahme von Corona-Maßnahmen in drei Stufen in den kommenden vier Wochen bis zum Frühlingsbeginn am 20. März verständigt. Wann einzelne Einschränkungen bis dahin konkret aufgehoben oder heruntergefahren werden, ist abhängig vom Bundesland. (dpa)