Am Montag geht nach den Osterferien der Unterricht in Bayerns Schulen wieder los – mit einer entscheidenden Neuerung: Für die Teilnahme am Unterricht in den Klassenräumen ist jetzt ein Corona-Test verpflichtend. Und zwar unabhängig vom jeweiligen Inzidenzwert.
- Gehen überhaupt alle Schülerinnen und Schüler nach den Ferien wieder in die Schule?
Nein, denn die Regelungen sind weiterhin an die Infektionslage in der jeweiligen Region geknüpft. Voller Präsenzunterricht, das heißt auch ohne Mindestabstand, findet ohnehin nur in den Grundschulen statt, und das auch nur bei weniger als 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 gelten auch für Grundschüler die Mindestabstandsregeln, was wie in den anderen Jahrgangsstufen in der Regel zur Aufteilung der Klassen und zu Wechselunterricht führt.
Bei einem Wert von über 100 bekommen alle Distanzunterricht. Ausgenommen davon sind nur die Abschlussklassen aller Schularten, die vor dem Übertritt stehenden vierten Klassen sowie die elfte Jahrgangsstufe an Gymnasien und Fachoberschulen. Für sie gibt es Präsenzunterricht mit Mindestabstand oder eben Wechselunterricht.
- Für wen gilt die neue Testpflicht?
Alle Schülerinnen und Schüler, die sich in den Schulgebäuden aufhalten – sei es im Präsenzunterricht, im Wechselmodell oder in der Notbetreuung – müssen künftig zwei Mal pro Woche einen negativen PCR-, Schnell- oder Selbsttest vorlegen. Bei einer Inzidenz von über 100 kann dies je nach Unterrichtsmodell sogar noch häufiger der Fall sei. In aller Regel werden die Kinder und Jugendlichen einen Selbsttest direkt in den Schulen machen.
- Und was ist mit den Lehrkräften?
Die Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal müssen sich ebenfalls zwei Mal in der Woche testen, dürfen dies aber Zuhause tun.
Was passiert, wenn jemand die Testpflicht verweigert?
Dann wird die jeweilige Schule das Gespräch mit dem Schüler beziehungsweise seinen Eltern suchen. Bleibt es bei der Ablehnung, kann die Schulpflicht durch die Wahrnehmung von Angeboten im Distanzunterricht oder im Distanzlernen erfüllt werden; ein Anspruch auf bestimmte Angebote besteht nicht.
- Und was passiert, wenn jemand ein positives Ergebnis hat?
Der oder die Betroffene muss sich «absondern», wie es im Behördendeutsch heißt – also zunächst in einem anderen Raum isoliert und – sofern möglich – von den Erziehungsberechtigten abgeholt oder nach Hause geschickt werden. Da ein positiver Selbsttest wegen der Fehlerquote nicht zwingend eine Infektion bedeutet, soll im Anschluss ein PCR-Test gemacht werden. Die negativ getesteten Klassenkameraden können im Normalfall vorerst weiter am Unterricht teilnehmen.
- Wie funktionieren die Tests?
Aktuell kommen drei verschiedene Selbsttests in den Schulen zum Einsatz. Zentral ist bei allen, dass man sich selbst ein Wattestäbchen circa zwei Zentimeter tief in die Nase steckt und Sekret abstreicht, das dann mit einer Testlösung analysiert wird.
- Können das auch Erstklässler schon selbst?
Einige Eltern und Lehrkräfte bezweifeln dies. Nach Angaben des Kultusministeriums sind die Tests so konzipiert, dass auch Jüngere sie «einfach, ohne Risiko und ohne Schmerzen» anwenden können. Die Lehrkräfte können sie dabei mit Worten oder per Schulungsvideo anleiten, führen die Tests aber nicht selbst durch.
- Wann werden die Tests gemacht und wie schnell kommt das Ergebnis?
Die Selbsttests sollen im Regelfall unmittelbar zu Beginn des Unterrichtstages im Klassenzimmer durchgeführt werden. Der Test selbst benötigt etwa 5 Minuten, nach weiteren 15 Minuten Wartezeit kann das Ergebnis abgelesen werden.
- Wie kommen die Tests an die Schulen?
Die Schulen bekommen die Tests von ihren Kreisverwaltungsbehörden zur Verfügung gestellt. Nach Angaben von Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) hat der Freistaat einen ausreichenden Vorrat, der je nach Verbrauch – dieser wird mit der Infektionslage und dem dadurch vorgegebenen Unterrichtsmodell schwanken – wieder aufgefüllt wird. Mitte der Woche hatten laut Piazolo nur einige Berufsschulen noch nicht genügend Testkits bekommen, dies sollte aber bis zum Schulstart am Montag nachgeholt werden. (dpa)