In der Gastronomie gilt weiterhin die 2-G-Regel - Bayern verzichtet auf 2G-plus.
Für Kultur-, Freizeit- und Sportangebote in Innenräumen aber bleibt's dabei: Genesene und vollständig Geimpfte müssen zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Mit Ausnahme von Menschen mit einer Auffrischungsimpfung.
Also wer gilt wann als geboostert?
Das bayerische Kabinett hat jetzt einige Änderungen beschlossen, die seite heute (12.01.22) gelten sollen.
Damit werden künftig mehr Menschen von der Testpflicht befreit als bisher.
Überblick - neue Regeln in Bayern
Geimpft-geimpft-geimpft
Bisher galten im Freistaat dreifach Geimpfte erst 14 Tage nach der Auffrischungsimpfung als geboostert - das soll jetzt sofort nach der Booster-Spritze gelten.
"In dem Moment, wo jemand geboostert ist, kann er auf den Test bei 2G plus verzichten", erläuterte Staatskanzleichef Herrmann .
Geimpft-geimpft-genesen
Auch neu in Bayern: Wer nach zweifacher Impfung von einer Corona-Infektion genesen ist, wird seit 12.01.22 den Geboosterten gleichgestellt.
Auch dann bedarf es bei 2G plus keinem negativen Testnachweis.
Genesene können laut Herrmann mit dem positiven PCR-Testergebnis nachweisen, dass sie zwischenzeitlich mit Corona infiziert waren.
Genesen-geimpft-geimpft
Ungeimpfte Genesene brauchen für die "Grundimmunisierung" weiterhin eine Impf-Dosis - mindestens drei Monate nach der Erkrankung.
Frühestens nach weiteren drei Monaten können sie eine zweite Spritze als Auffrischungsimpfung erhalten. Das gilt in Bayern dann auch sofort als geboostert.
Geimpft-genesen-geimpft
Dieser Fall ist noch unklar. Die Antwort, ob auch Menschen, die nach einer Erstimpfung eine Corona-Infektion durchgemacht und danach eine zweite Impf-Dosis erhalten haben, den Geboosterten gleichgesetzt werden, steht aus.
Staatskanzleichef Herrmann sagte aber, dass "in der gesamten Logik im Grunde eine Infektion einer Impfung" gleichgestellt werde.
Geimpft mit Johnson & Johnson
Für alle, die zuerst mit Johnson & Johnson geimpft wurden, bleibt es laut Holetschek dabei: Sie brauchen vorerst zwei weitere Spritzen mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna), um als geboostert zu gelten.
Empfohlen wir die zweite Impfung nach vire Wochen - und die Auffrischung frühestens nach weiteren drei Monaten.
Holetschek verweist auf die "klare Aussage" von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), derzufolge die Wirkung des Impfstoffs von Johnson & Johnson so reduziert sei, "dass die zweite Impfung nur eine erweiterte Grundimmunisierung ist und erst die dritte Impfung dann tatsächlich den Booster-Effekt bringt".