Weitere Corona-Fälle im Landkreis Schwandorf

Aus den vier Fällen, die wir am Montag um 17.30 Uhr vermeldet hatten, wurden noch sieben. Dieselbe Zahl an neuen Corona-Infektionen wurde am Dienstag festgestellt. Heute gab es bislang (Stand 15.30 Uhr) 17 neue Fälle. Die Gesamtzahl der Infektionen liegt jetzt bei 8.616 und die Sieben-Tage-Inzidenz aktuell bei 18,3. Sie liegt damit zwar um genau vier Fälle pro 100.000 Einwohner unter dem Wert von gestern (22,3), wird morgen aber leider aufgrund der vielen Infektionen von heute wieder deutlich ansteigen. Erfreulich ist, dass seit dem 4. Juni 2021 (unsere Pressemitteilung Nr. 399) kein Todesfall mehr zu vermelden war, obwohl auch wieder Patienten intensivmedizinisch behandelt werden müssen. Die Zahl der mit oder an Corona Verstorbenen liegt seit dem 4. Juni bei 157.

In unserer Pressemitteilung, die vor einer Woche erging, hatten wir noch von 4.229 Impfungen innerhalb von sieben Tagen berichtet. In den sieben Tagen vom 18. bis 24. August wurde nur 2.213 Mal geimpft, das entspricht 52,3 Prozent des Ergebnisses der Vorwoche. Der Anteil der neuen Impfungen verteilt sich in etwa gleich auf die Hausärzte und auf unser Impfzentrum samt Impfbus. 1.093 Mal setzten die Hausärzte die Impfspritze an, 1.120 Mal die Mitarbeiter in unserem Impfzentrum.

Einige Zahlen im Detail:

Von den 1.093 Impfungen bei den Hausärzten waren nur 279 Erstimpfungen, aber 814 Zweitimpfungen. Von den 1.120 Impfungen in unserer Verantwortung waren 455 Erst- und 665 Zweitimpfungen. Anders aufgeschlüsselt: von den 1.120 Impfungen wurden 100 in Maxhütte-Haidhof, 580 in Nabburg und 440 im Impfbus gegeben.

Vorgehen bei Mitarbeitertestungen

Arbeitgeber können Ihre Mitarbeiter im Sinne des Arbeitsschutzes testen. Eine Registrierung beim Gesundheitsamt ist nicht erforderlich. Der Arbeitgeber bzw. der ausgewählte Mitarbeiter, der die Tests vornimmt, müssen von einem Arzt (evtl. Betriebsarzt) persönlich eingewiesen und geschult werden.

Die Schulung sollte folgende Dinge beinhalten:

  • Schaffung der Kenntnisse der erforderlichen Hygienemaßnahmen
  • Kenntnisse der Anatomie und Einfühlungsvermögen im Umgang mit Menschen
  • Sachgerechte Durchführung der Hände- und Flächendesinfektion
  • Verinnerlichung der vorhandenen Arbeitsanweisung zur schrittweisen korrekten Abstrichnahme und Testdurchführung inklusive der erforderlichen Hygienemaßnahmen
  • Praktische Übung zur sachgerechten Benutzung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA): richtiges An- und Ablegen, Händedesinfektion, ggf. Wischdesinfizieren von Schutzbrille/Visier, Entsorgen
  • Praktische Übung zur sachgerechten Anwendung des verkehrsfähigen Tests: Hygienemaßnahmen, richtige Abstrichnahme sowie Auswertung, Umgang mit Abwehrreaktionen wie Niesen, Husten oder Kopfbewegungen; Hygienemaßnahmen bei möglicher Kontamination der PSA (Wechsel der PSA und Desinfektion) und/oder Oberflächen (Flächendesinfektion)

Informationen zu Corona sind in unserer Landkreishomepage unter dem Button „Coronavirus“ zusammengefasst.