Einkaufen geht ab Montag in vielen Geschäften bei uns nur noch mit Termin und mit einem negativen Corona-Test. Diese neuen Vorschriften gelten in allen Regionen, in denen die 7-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner zwischen 100 und 200 liegt (s. unten). Ausgenommen davon sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien und Optiker.
Alle anderen Läden dürfen Kundinnen und Kunden nur noch betreten, wenn sie einen Termin und sich auf das Coronavirus testen lassen haben. Dafür können sie einen offiziellen Nachweis einer Teststation vorlegen. Bei einem PCR-Test darf dieser maximal 48 Stunden alt sein, bei einem Schnelltest maximal 24 Stunden.
Eine andere Möglichkeit sind Schnelltests vor oder in dem Laden. Diese können die Einzelhändler vor ihrem Geschäft oder in geeigneten Räumen anbieten. Diese Abstriche muss nach Angaben von Wirtschafts- und Gesundheitsministerium geschultes Personal abnehmen, und die Testmöglichkeit müssen auch alle anderen Bürgerinnen und Bürger nutzen dürfen.
Eine weitere Möglichkeit sind Selbsttests vor oder in dem Laden unter Aufsicht des Betreibers. Ob dieser die Test seinen Kunden zur Verfügung stellt oder die diese selbst mitbringen, müssen nach Ministeriumsangaben die Einzelhändler entscheiden. Zurzeit arbeiten die Behörden daran, Selbsttests mit digitalen Nachweisen zu kombinieren, so dass damit danach auch andere Geschäfte betreten werden können.
Die aktuellen Inzidenz-Werte in der Region:
Stadt Regensburg – 165,3 (gestern 179,6)
Landkreis Regensburg – 177,8 (gestern 182,4)
Landkreis Cham – 290,6 (gestern 279,7)
Landkreis Kelheim – 214,5 (gestern 183,7)
Landkreis Neumarkt – 103,3 (gestern 81,7)
Landkreis Schwandorf – 185,3 (gestern 189,4)