VGH lehnt Klage gegen 15-Kilometer-Regel ab

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Klage eines Anwalts aus dem Kreis Aschaffenburg gegen die im Freistaat geltende 15-Kilometer-Regel abgelehnt. Der Antragsteller stammte nicht aus einem sogenannten Hotspot und war daher nicht von der Regelung betroffen, wie ein Sprecher des VGH am Freitag mitteilte. Zuvor berichtete das «Main-Echo».

Da der Inzidenzwert im Kreis Aschaffenburg unter 200 liegt, hätte die 15-Kilometer-Regel für den Antragsteller keine Auswirkungen, argumentierte das Gericht. Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des VGH ist nicht möglich. Der Jurist aus Aschaffenburg reichte vergangenene Woche den Antrag für einen Mandanten ein, da er die Vorschrift nicht als hinreichend bestimmt ansehe. Weder sei ersichtlich, was als touristisch zu werten ist, noch, wann von einem Tagesausflug auszugehen sei.