Fischotter dürfen in der Oberpfalz trotz einer Allgemeinverfügung der Regierung in Regensburg nicht abgeschossen werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, ham Freitag Nachmittag wurde das Urteil bekannt. Die Richter in München halten die Abschuss-Verfügung für rechtswidrig. Außerdem haben sie bemängelt, dass die Regierung der Oberpfalz zu wenig konkretes über den Bestand der Fischotter geliefert hat.

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Verwaltungsgerichtshof stoppt Otter-Abschuss in der Oberpfalz