Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Pflicht zu engmaschigen Corona-Tests für Beschäftigte in Pflege- und Altenheimen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Von Donnerstag an ist die Regelung zur sogenannten infektionsschutzrechtlichen Beobachtung der Beschäftigten von Pflege- und Altenheimen zunächst ausgesetzt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Besucher müssen aber weiter einen negativen Test vorlegen.
Nach der bayerischen Corona-Verordnung mussten sich Beschäftigte von Alten- und Pflegeeinrichtungen mindestens drei Mal pro Woche testen lassen und unterlagen der Beobachtung durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde. Die Pflegedienstleitung eines Heimes in Unterfranken hatte einen Eilantrag gegen die Regelung gestellt, nachdem dort nahezu alle Bewohner gegen Corona geimpft worden waren.