Verwaltungsgericht weist Klage gegen Siegenburger Kirchenglocken-Geläut ab

In den Glockenstreit von Siegenburg im Landkreis Kelheim kommt Bewegung. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat jetzt in einem Gerichtsbescheid die Klage eines Nachbarn abgelehnt. Ihm war das Geläut der Pfarrkirche bei Gottesdiensten zu laut, er wollte es daher verbieten lassen. Das Gericht hält das Glockenläuten aber für zumutbar. Gegen den Bescheid aus Regensburg kann der Nachbar vorgehen und noch eine mündliche Verhandlung mit einem Urteil erzwingen. Er hat außerdem Klage gegen das Stundenläuten der Siegenburger Kirche erhoben, die aber nicht beim Verwaltungs- sondern beim Landgericht.