Das Verwaltungsgericht Regensburg hat ein Urteil gefällt, das Blumenfreunden gar nicht gefallen dürfte. Stellen sie Pflanztröge vor ihrem Haus auf den Gehweg, verstoßen sie gegen gültiges Recht: Die Pflanztröge müssen weg, vor allem, wenn der Verkehr behindert wird, auch der von Fußgängern. Ein Mann aus dem niederbayerischen Vilshofen wollte das nicht glauben, er hatte sich einer Anordnung seiner Heimatstadt widersetzt und klagte dagegen vorm Verwaltungsgericht. Das schmetterte seine Klage aber bereits im Mai ab, wie jetzt bekannt wurde.
Verwaltungsgericht Regensburg schmettert Klage wegen Blumenkübel ab