Verwaltungsgericht prüft Kostenbeteiligung an Corona-Rückholflügen

Die bislang größte Rückholaktion in der Geschichte der Bundesrepublik beschäftigt heute das Verwaltungsgericht Berlin. Anhand von zwei beispielhaften Klagen wollen die Richter prüfen, ob eine Kostenbeteiligung an den von der Bundesregierung organisierten Rückflügen wegen der weltweiten Corona-Pandemie rechtens ist. Insgesamt wehren sich nach Gerichtsangaben etwa 140 Touristen, die im Frühjahr 2020 auf freiwilliger Basis nach Deutschland geholt worden sind, gegen eine Zahlung.