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Verwaltungsgericht lehnt Baustopp für Asylunterkunft in Schierling ab

Der Landkreis Regensburg darf eine ehemalige Schreinerei in Schierling weiter als Asyl-Unterkunft herrichten. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Regensburg entschieden. Der Markt Schierling hatte einen sofortigen Baustopp beantragt und war damit abgeblitzt. Die Verwaltung hatte argumentiert, dass die Gemeinde schon sehr viele Flüchtlinge aufgenommen hat. Für eine andere geplante Unterkunft in einem ehemaligen Autohaus in Eggmühl sprach das Gericht dagegen einen Baustopp aus.