Verwaltungsgericht bestätigt Demo-Verbot für «Querdenker» in Dresden

Das Verbot einer für den kommenden Samstag angemeldeten Demonstration der Initiative «Querdenken 351» in Dresden ist rechtens. Das Verwaltungsgericht bestätigte am Mittwoch die Maßnahme der Stadt, wie ein Sprecher am Abend mitteilte (Az. 6 L 351/21). Ein gerichtlicher Eilantrag des Versammlungsanmelders sei abgelehnt worden. Das Verbot sei wegen des anhaltend hohen Corona-Infektionsgeschehens in Dresden und in Sachsen gerechtfertigt, teilte das Gericht weiter mit. Rechtlich nicht zu beanstanden sei unter anderem auch das Verbot von Ersatzversammlungen im gesamten Stadtgebiet.

Nach Angaben der Stadt war eine «Querdenken»-Kundgebung mit mindestens 3000 Teilnehmern am Königsufer gegenüber der Altstadt angemeldet worden. Als Alternative wären zudem Versammlungen auf drei großen Plätzen in der Innenstadt mit jeweils 1000 Teilnehmern beantragt worden. Das von der Stadt verhängte Verbot gilt für alle diese Veranstaltungen.