Versammlungsverbote an Silvester in Regensburg und Landkreis Neumarkt

Wegen Corona sind zum Jahreswechsel dieses Jahr neben Feuerwerk auch Ansammlungen von mehr als zehn Menschen nicht erlaubt. In Regensburg betrifft dieses Ansammlungsverbot unter anderem den Bismarckplatz, den Neupfarrplatz, die Steinerne Brücke und den Domplatz. In Landkreis Neumarkt gilt das Verbot zum Beispiel für den Neumarkter Münsterplatz und die Burg Wolfstein, auch die Innenstädte von Parsberg und Velburg sind betroffen. Das Ansammlungsverbot tritt an Silvester ab 9 Uhr vormittags in Kraft.