Verfassungsrichter erteilen kommunalen Corona-Ausschüssen Absage

Die Linke hat mit einer Popularklage vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof einen Erfolg erzielt: Die obersten Richter des Landes haben laut Mitteilung von Donnerstag die coronabedingte Änderung der Gemeindeordnung für Sitzungen kommunaler Gremien für mit dem Grundsatz der Wahlgleichheit unvereinbar und somit für nichtig erklärt. Der geänderten Ordnung nach sollten bis zum Ende der Coronakrise verkleinerte Gremien nach dem Vorbild eines Ferienausschusses bis zu drei Monate lang – mit Option auf Verlängerung – eingesetzt werden können.

Die Linke hatte den Gleichbehandlungsgrundsatz durch diese Regel-Änderung verletzt gesehen, weil über Monate hinweg in kommunalen Parlamenten kleine Gruppen oder einzelne Mandatsträger aus Entscheidungsprozessen ausgeschlossen hätten werden können. Letztlich würde so nicht mehr das Ergebnis der Kommunalwahl repräsentiert und dadurch der Wille der Wähler missachtet, hatte die Partei argumentiert. Sie reichte im März Popularklage ein.

Die Richter gaben der Klägerin recht. Aus dem Grundsatz der Wahlgleichheit folge in der Demokratie das Gebot, die gewählten Abgeordneten unter anderem bei der Ausübung ihrer Rechte gleich zu behandeln, was ebenso für Gemeinderatsmitglieder gelte, sagten die Richter. Die in der geänderten Gemeindeordnung enthaltenen Bestimmungen stellten eine schwerwiegende Durchbrechung des Grundsatzes der Wahlgleichheit dar.