Verfassungsrat in Frankreich billigt Einschränkungen für Ungeimpfte

Die in Frankreich geplanten scharfen Einschränkungen für nicht gegen Corona Geimpfte haben grünes Licht vom Verfassungsrat bekommen. Das Gericht stimmte dem Gesetz, das Ungeimpfte und Nicht-Genesene von weiten Teilen des öffentlichen Lebens ausschließt, am Freitag weitgehend zu. Die Richter verfügten allerdings, dass die Regeln nur solange in Kraft bleiben dürfen, wie es die Corona-Pandemie erfordere. Zudem darf Ungeimpften laut dem Verfassungsrat, dem obersten Hüter der französischen Verfassung, nicht der Zugang zu politischen Veranstaltungen verwehrt werden.

Damit wird in Frankreich ab Montag der von der Regierung erdachte „Pass vaccinal“ eingeführt, der in etwa der deutschen 2G-Regelung entspricht. Diesen Impf- oder Genesenennachweis müssen Menschen in Frankreich dann vorzeigen, wenn sie etwa Bars, Restaurants, Kulturstätten und Sportveranstaltungen besuchen oder Fernzüge und Fernbusse nutzen wollen. Wer sich bis Mitte Februar für eine erste Impfung entscheidet, darf vorübergehend weiter einen negativen Test als Zugangsvoraussetzung vorlegen.

Im Gegenzug sollen im Februar die Corona-Maßnahmen im Land gelockert werden. Nach und nach sollen etwa die Maskenpflicht im Freien, die Kapazitätsbeschränkungen für Sport- und Kultureinrichtungen sowie die Homeoffice-Pflicht fallen. Auch Diskos sollen ab Mitte Februar wieder öffnen können. Laut Frankreichs Premierminister Jean Castex schützt die hohe Impfquote im Land die Krankenhäuser vor Überlastung – trotz derzeit sehr hoher Infektionszahlen. Zuletzt lag die Sieben-Tage-Inzidenz, das heißt die Zahl der registrierten Infektionen auf 100 000 Einwohner binnen einer Woche, bei über 3300. Am Freitag wurden 400 851 Neuinfektionen festgestellt. (dpa)