Uniklinikum Regensburg passt ab heute Testregelung für Zutritt an

Das Universitätsklinikum Regensburg (UKR) setzt zum 10. Februar 2023 die seit heute geltenden Änderungen der 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (17. BayIfSMV) um. Demnach ist für alle externen Personen (außer Patienten) ein Nachweis über einen negativen Corona-Selbsttest ausreichend, um das Klinikgebäude zu betreten. Personen mit Anzeichen eines respiratorischen Infekts (Husten, Schnupfen, Fieber, etc.) ist der Zutritt allerdings weiterhin nicht gestattet. Das Tragen einer FFP2-Maske sowie die Einhaltung der gültigen Hygieneregeln sind weiterhin verpflichtend.

Angesichts des aktuell niedrigen Infektionsgeschehens sowie der bestehenden Immunitätslage innerhalb der Bevölkerung passt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in den Änderungen der 17. BayIfSMV die Testerfordernisse beim Betreten von Krankenhäusern an.

Ab sofort ist es für Besucher, Begleitpersonen, Veranstaltungsteilnehmer und sonstige Personen mit einem Termin am UKR ausreichend, einen negativen Corona-Selbsttest vorzuweisen. Als Nachweis, dass ein Selbsttest ohne Aufsicht mit negativem Ergebnis vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, genügt für alle betroffenen Personen grundsätzlich eine Eigenerklärung gegenüber der jeweiligen Einrichtung. Diese Eigenerklärung kann auf Nachfrage schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter ist Personen mit Anzeichen eines respiratorischen Infekts der Zutritt weiterhin untersagt. Zudem ist auch das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Patienten benötigen für den Zugang zum UKR keinen Corona-Test.

Sollte doch ein Test eines offiziellen Testzentrums in Anspruch genommen werden wollen, so bleibt das Testzentrum im Bereich des Haupteingangs zum Universitätsklinikum Regensburg bis auf weiteres geöffnet. Die Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Website unter https://www.ukr.de/corona-hinweise.