Uniklinik verlangt Testnachweis für alle Patientenbesucher

Die Bayerische Staatsregierung hat auf die steigenden Inzidenzen reagiert und die bestehenden Beschränkungen weiter verschärft. Für Besucher stationärer Patienten am Universitätsklinikum Regensburg (UKR) bedeutet dies, dass ab sofort alle, somit auch geimpfte und genesene Personen, einen negativen Test vorweisen müssen.
Die neue Vorgabe gelte ab dem heutigen Dienstag, 16. November 2021, für alle Besucher stationärer Patienten. Als Testnachweis gültig sind Schnelltests, PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) und Antigentests (nicht älter als 24 Stunden) mit entsprechendem schriftlichen oder elektronischen Nachweis. Selbsttests sind nicht zulässig. Außerdem müssen Besucher ein Meldeformular (Download unter www.ukr.de/coronavirus) ausfüllen und sich mit diesem vor jedem Patientenbesuch am Stationsstützpunkt anmelden. Dieses Meldeformular dient dazu, mögliche Infektionsketten schneller nachvollziehen zu können.
Ebenso werden weiterhin nur Besucher im UKR zugelassen, die keine Krankheitszeichen eines respiratorischen Infektes (Husten, Schnupfen etc.) mit Fieber aufweisen und die in den zwei Wochen vor dem Besuch keinen ungeschützten Kontakt zu einer Person mit SARS-CoV-2-Infektion hatten.
Alle weiteren derzeit geltenden Beschränkungen behalten ihre Gültigkeit (www.ukr.de/coronavirus).
Stationäre Patienten dürfen zwei Besucher täglich empfangen
Jeder stationäre Patient kann, ohne spezielle Genehmigung, innerhalb der festgelegten Besuchszeit, von 13:00 bis 18:00 Uhr, täglich bis zu zwei Besucher empfangen. Diese dürfen sich allerdings nicht gleichzeitig im Zimmer des Patienten aufhalten. Die Regelungen im Detail sind unter www.ukr.de/coronavirus zu finden.