Ungeimpften Beschäftigten in Arztpraxen droht Kündigung

Beschäftigte in Hausarztpraxen, die nach Inkrafttreten der Corona-Impfpflicht keinen Nachweis vorlegen können, müssen mit Abmahnung und Entlassung rechnen. Das geht aus einem Informationsblatt des Hausärzteverbands hervor. Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht sieht vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind. Damit sollen Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser geschützt werden.