Über 24.000 Impfungen im Kreis Schwandorf

Die Zahl der Impfungen im Landkreis Schwandorf stellt sich wie folgt dar:

Stand am 23. März     20.900 Impfungen

Neu vom 24. bis 30. März   3.140 Impfungen

Stand am 30. März   24.040 Impfungen

Zweitimpfung Bei 7.660 Personen ist die Impfserie durch die 2. Impfung abgeschlossen.

Geimpfte Personen und Impfquote

Bislang wurden 16.380 Personen geimpft, was einer Impfquote von 11,07 % entspricht. 7.660 Personen wurden zweimal und weitere 8.720 Personen einmal geimpft. Das entspricht insgesamt 24.040 Impfungen (7.660 mal 2 plus 8.720).

Trotz der erneut geänderten Impfempfehlung für AstraZeneca müssen im Impfzentrum in Nabburg keine Impftermine abgesagt oder verschoben werden. Dies beruht hauptsächlich darauf, dass bis Dienstag nächster Woche ausschließlich Zweitimpfungen mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer terminiert waren.

Gleichwohl hat die geänderte Impfempfehlung, wonach AstraZeneca nur noch an Menschen über 60 Jahren verimpft werden soll, auch Auswirkungen auf unsere Planungen. Wir haben AstraZeneca, auch aufgrund der jüngsten Sonderzuweisungen für besonders betroffene Grenzlandkreise, vorrätig und bislang auch entsprechend der jeweils geltenden Vorgaben verimpft. Im Impfzentrum hat bislang noch niemand diesen Impfstoff abgelehnt.

Wir hatten konkret in der Planung, in größeren Firmen, die Lebensmittel oder Arzneimittel vertreiben oder herstellen, mit AstraZeneca zu impfen. Da wir unser Impfkonzept neu strukturieren müssen, verzögert sich die Impfung in diesen Betriebszweigen.

Impfberechtigte Personen unter 60 Jahren, die bald mit AstraZeneca geimpft worden wären (z.B. Lehrkräfte und Polizisten), erhalten nach Maßgabe der Bayerischen Staatsregierung alternative Impfstoffe.

Im Landkreis Schwandorf wird auch in einigen hausärztlichen Praxen bereits geimpft, und zwar zu Testzwecken in enger Abstimmung mit dem Impfzentrum in Nabburg. Dieses Impfangebot wird nach Ostern weiträumig ausgedehnt werden, wobei dann die Praxen direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) zusammenarbeiten werden und den Impfstoff dann nicht mehr vom Landratsamt als Kreisverwaltungs- und Katastrophenschutzbehörde, sondern auf den für andere Impfstoffe und Arzneimittel üblichen Vertriebswegen wie zum Beispiel den Apotheken erhalten werden.