Bürger anderer EU-Staaten müssen sich weiterhin vor der Einreise anmelden und einen Impf- oder Testnachweis erbringen. Ausgenommen sind Kurzaufenthalte von weniger als 24 Stunden Dauer.
Tschechien lockert Corona-Maskenpflicht in Innenräumen
Bürger anderer EU-Staaten müssen sich weiterhin vor der Einreise anmelden und einen Impf- oder Testnachweis erbringen. Ausgenommen sind Kurzaufenthalte von weniger als 24 Stunden Dauer.