Textilgeschäft in Neutraubling fällt laut Gerichtsurteil nicht unter 2G-Regel

Ein Textilgeschäft in Neutraubling fällt nicht unter die 2G-Regel. Das hat heute das Verwaltungsgericht Regensburg entschieden. Für die Richter kann der Textil-Laden einen Bedarf an warmer Kleidung oder Wäsche decken, er kann jederzeit und somit täglich eintreten. Das Ladengeschäft dient also der Deckung des täglichen Bedarfs, so die Schlussfolgerung. Das Urteil hat keine Präzedenzwirkung, ist also nur für das Geschäft in Neutraubling anwendbar.