Teublitz: Polizei macht auf Regeln für E-Scooter aufmerksam

Habt ihr schon mal einen E-Scooter mit Anhänger gesehen? Nein? Das ist laut Polizei auch nicht erlaubt. Und auch mit Alkohol im Blut solltet ihr nicht auf einen E-Scooter steigen, ab 0,5 Promille sowieso nicht. Mit deutlich mehr als 1,1 Promille war ein Mann hier in Teublitz auf seinem Elektroroller unterwegs. Aus gegebenem Anlass weist die Polizei daraufhin, dass E-Scooter als Kraftfahrzeuge gelten und damit die gleichen Regeln wie fürs Autofahren zählen. Jugendliche dürfen zwar schon ab 14 auf den Roller steigen, aber auf keinen Fall zu zweit und auch nicht mit dem Handy in der Hand.