Bei der Einreise nach Dänemark muss man nach Weihnachten unabhängig vom Impfstatus im Besitz eines negativen Corona-Tests sein. Dabei gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen, unter anderem für Einwohner Schleswig-Holsteins, Dienstreisende, Kinder unter 15 Jahren und Personen, die sich in den vergangenen sechs Monaten nachweislich mit dem Coronavirus angesteckt haben und inzwischen genesen sind. Die Testpflicht tritt am 27. Dezember in Kraft und gilt vorläufig bis zum 17. Januar.
Testpflicht bei Einreise in Dänemark und Schweden nach Weihnachten