Die Stilllegung und der Abbau des seit 2011 abgeschalteten Atomkraftwerkes Isar 1 bei Landshut in Niederbayern ist rechtmäßig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Donnerstag die Revision des Bund Naturschutz Bayern (BN) zurück. Die Naturschützer hatten eine umfassendere Überprüfung der Gesamtanlage verlangt.
Die Genehmigung zur Stilllegung müsse ausschließlich die Fragen behandeln, die sich auf die Stilllegung des Kernkraftwerks beziehen, begründeten die Richter des 7. Senats am Abend ihre Entscheidung. Es müsse nicht ein umfassender Prüfungsaufwand wie bei der Betriebsgenehmigung betrieben werden.
Der BN hatte generell den Rückbau zwar befürwortet, kritisierte aber, dass mit den Arbeiten bereits begonnen wurde, als Brennelemente noch im Lagerbecken vorhanden waren. Mit der Forderung eine Überprüfung der Gesamtanlage am Stand von Wissenschaft und Technik scheiterte der Bund nun aber.
Isar 1 liege in der Einflugschneise des Münchner Flughafens, hatte der Rechtsanwalt des BN Bayern, Ulrich Wollenteit, in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag erläutert. Weil der Schutz der Anlage nicht mehr so hoch sei wie noch zu Betriebszeiten, hätte ein Flugzeugabsturz während des Rückbaus «katastrophale Folgen» haben können.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte die Klage 2018 abgewiesen, die Revision vor den Leipziger Bundesrichtern jedoch zugelassen. Die Abbauarbeiten waren unterdessen fortgesetzt worden und im vergangenen Oktober war nach Angaben des Betreibers PreussenElektra der letzte Brennstab aus dem Block 1 entfernt worden.
Der Atommeiler Isar 1 war 1979 in Betrieb genommen und 2011 in Folge des geplanten Atomausstiegs nach der Nuklearkatastrophe im japanischen Fukushima heruntergefahren worden.
«Zumindest haben wir mit dem Verfahren erreicht, dass es etwas schneller ging, die Brennelemente aus dem Atomkraftwerk herauszubringen», sagte der Geschäftsführer des Bund Bayern, Peter Rottner, schon nach der mündlichen Verhandlung.