Sterbehilfe in kirchlichen Einrichtungen bleibt für Bischof Rudolf tabu

Der Bundestag will noch vor der Sommerpause die Sterbehilfe neu regeln. Für den Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer bleibt sie aber in Gebäuden und Einrichtungen der Katholischen Kirche tabu. Weder kirchliche Mitarbeiter, noch Dritte dürfen sich beteiligen. Der Bischof befürchtet, dass sonst der Druck auf unheilbar kranke Menschen zunimmt, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Stattdessen muss man ihnen Ängste und Schmerzen nehmen, sagte er.