Mindestens fünf Prozent. So hoch muss der Anteil an schwerbehinderte Menschen in Unternehmen ab einer Größe von 20 Mitarbeitern sein. Ist das nicht der Fall, wird eine Ausgleichszahlung fällig. Hier bei der Stadt Neumarkt musste die schon seit Jahren nicht mehr bezahlt werden. Wie die Stadt jetzt mitgeteilt hat, hat sie die vorgeschriebene fünf-Prozent-Marke auch 2023 wieder überschritten. Neun Prozent der städtischen Mitarbeiter sind nämlich schwerbehindert. Die Beschäftigungsnachweise gehen an die Agentur für Arbeit.
Stadt Neumarkt beschäftigt viele Menschen mit Handicap