„Spaziergänge“ in Neumarkt und Berching

Am Abend des 28.02. versammelten sich wieder etwa 80 Teilnehmer vor dem Rathaus in Neumarkt und etwa 50 Teilnehmer an der Uferpromenade in Berching zu nicht angemeldeten „Spaziergängen“. Diese wurden von der Polizei als Versammlungen bewertet, beschränkt und teilweise begleitet. Polizeilich wird zwar in erster Linie das Rechtsgut der Versammlungsfreiheit geschützt, jedoch müssen auch die Regeln der Infektionsschutzverordnung, des Bayerischen Versammlungsgesetzes und insbesondere das Abstandsgebot eingefordert werden. Festgestellte Verstöße können dabei Ordnungswidrigkeiten bzw. sogar Straftaten sein.

Die Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. rät grundsätzlich: Melden Sie als Veranstalter entsprechende Demonstrationen rechtzeitig an. Dies ist kostenfrei beim zuständigen Landratsamt möglich. Besuchen Sie als Teilnehmer nur angemeldete Demonstrationen.