Sozialer Arbeitsplatz – Stadt Neumarkt beschäftigt schwerbehinderte Menschen

Die Stadt Neumarkt besetzt über acht Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen – damit arbeiten in der Stadtverwaltung mehr schwerbehinderte Menschen als gesetzlich vorgeschrieben ist. Erfüllt ein Betrieb die Beschäftigungspflicht nicht, muss er Ausgleichsabgaben zahlen. Neumarkt muss diesen Ausgleich schon seit Jahrzehnten nicht bezahlen, da die Quote eingehalten wird.

Allgemein gilt, dass Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen mindestens fünf Prozent dieser Stellen mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzen müssen.