Silvesterregelungen in Bayern

Keine Silvesterpartys, keine Böller auf öffentlichem Grund und kein Anstoßen um Mitternacht auf der Straße: Auch in der Silvesternacht gelten im Freistaat das Alkoholverbot und die nächtliche Ausgangsbeschränkung ab 21.00 Uhr. Die Zugänge in den Krankenhäusern seien weiterhin besorgniserregend, sagte ein Sprecher des Bayerischen Innenministeriums am Montag. Um Leben zu schützen, solle kein unnötiges Risiko […]