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Hopfenanbau in der Hallertau ist immaterielles Kulturgut

Das freut die Menschen hier in der Hallertau: Der Hopfenanbau ist neu ins immaterielle Kulturerbe des Freistaats aufgenommen werden. Der Ministerrat hat heute getagt. Er hatte viele Vorschläge für immaterielles Kulturgut, neunzehn sind positiv aufgenommen worden. Neben dem Hopfenanbau in der Hallertau sind es auch das sogenannte Wolfsauslassen im Bayerischen Wald oder das Wirken der Botanischen Gesellschaft Regensburg. Damit sind jetzt bayernweit 103 Bräuche und Traditionen im Kultur-Erbe-Register erfasst.