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Schulsportplatz in Steinberg am See ist Thema beim Verwaltungsgericht

Der Schulsportplatz hier in Steinberg am See darf in den Ferien und auch sonst außerhalb der Schulzeit nicht genutzt werden. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht angeordnet. Die außerschulische Nutzung war eigentlich durch das Landratsamt Schwandorf erlaubt worden, weil der Schulsportplatz zu einem öffentlichen Bolzplatz gemacht worden ist. Dagegen hatte ein Anwohner geklagt. Die Gemeinde will den Schulsportplatz weiterhin in einen Kinderspielplatz für alle umwandeln – allerdings mit festgelegten Ruhezeiten. Darüber muss jetzt das Gericht entscheiden.