© Staubing bei Kelheim, Michael Hegele

Urteilsbegründung zu Hochwasserdamm in Staubing veröffentlicht

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat letzte Woche die Klage gegen einen geplanten Hochwasserdamm im Kelheimer Ortsteil Staubing abgewiesen. Heute kam die Urteilsbegründung. Darin steht, dass der Damm eine Kiesbank in der Donau nicht wesentlich verändert. Das ist mit großer Sicherheit ausgeschlossen. Auch das Gutachten war nicht fehlerhaft, es wurde mit einem zweidimensionalen Modell errechnet. Ein 3D-Modell hätte keinen Mehrwert gehabt. Geklagt hatte der Landesbund für Vogel- und Naturschutz. HE, charivari in Staubing.