Im Prozess um den Tod von drei Pflegeheim-Bewohnern im Landkreis Cham hatte gestern die Verteidigung das Wort. Die Anwälte von drei Angeklagten plädierten auf Bewährungsstrafen für ihre Mandaten, der Anwalt des vierten Angeklagten auf Freispruch. Am Tag davor hatte die Staatsanwaltschaft für alle vier mehrjährige Haftstrafen gefordert. Die Pflegekräfte sollen drei Bewohner eines Pflegheims mit Fentanyl und Morphium getötet haben. Nachweisbar war das trotz Exhumierung der Verstorbenen aber nicht mehr.

charivari
Verteidigung fordert mildes Urteil im Chamer Pflegeheim-Prozess