Vorerst geht es weiter nicht weiter: Hier in Irlaching bei Schwandorf haben die Bauherren vor Gericht eine Niederlage erlitten. Die Rücknahme der erteilten Baugenehmigungen für die Wohnhäuser liege im Ermessen der Stadt Schwandorf und der sei ein Ermessensfehler nicht nachzuweisen, sagt das Verwaltungsgericht. Das Problem war entstanden, weil Schwandorfs Oberbürgermeister Andreas Feller die Genehmigungen rechtswidrig erteilt hatte. Die Baupläne für das Irlachinger Areal sehen reinen Wohnraum nicht vor. Nun könnte die Angelegenjeit vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gehen.

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Schwandorf: Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag von Bauherren in Irlaching ab