Reisebeschränkungen auch ohne Pandemie-Lage

Coronabedingte Einreisebeschränkungen können weiter greifen, auch wenn die Pandemie-Lage nationaler Tragweite ausläuft. Eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat der Bundestag am späten Abend beschlossen. Am 25. März 2020 hatten die Abgeordneten erstmals eine «epidemische Lage» festgestellt und diese zuletzt bis maximal Ende September verlängert. Sie gibt dem Bund das Recht, direkt ohne Zustimmung des Bundesrates Verordnungen zu erlassen – etwa zu Tests, zu Impfungen, zum Arbeitsschutz oder zur Einreise.