Regionale Corona-Lockerungen abgelehnt – Augsburger Landrat droht mit Klage

Nach der Ablehnung seines Antrags auf regionale Corona-Lockerungen hat der Landrat des Landkreises Augsburg, Martin Sailer (CSU), der zuständigen Aufsichtsbehörde mit einer Klage gedroht. Wie das Landratsamt am Donnerstag mitteilte, behält sich Sailer eine Normenkontrollklage gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vor, sollte darin bei Lockerungen nicht deutlich zwischen Kommunen mit Inzidenzwerten unter 50 und solchen mit Werten unter 100 unterschieden werden.

«Die Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass auch wirklich Lockerungen erfolgen, wenn durch ihr Mitmachen und Durchhalten bestimmte Zielmarken erreicht werden», sagte Sailer demnach. Der Landrat hatte bei der Regierung von Schwaben am 18. Februar regionale Lockerungen bei den Corona-Einschränkungen beantragt, nachdem der Landkreis eigenen Angaben zufolge seit 9. Februar eine 7-Tage-Inzidenz von unter 50 gemeldet hatte.

Unter anderem wollte Sailer im Landkreis Augsburg die Maskenpflicht im öffentlichen Raum abschaffen, kleine, inhabergeführte Geschäfte wieder öffnen lassen und Sportarten wie Tennis im Freien erlauben. Die Regierung von Schwaben lehnte den Antrag aber in Abstimmung mit dem bayerischen Gesundheitsministerium ab. Die Ausbreitung von Corona-Varianten überlagere die Entwicklung der Inzidenzwerte, begründete ein Sprecher die Entscheidung.