Regensburger VWG: Corona-Maßnahme unverhätnismäßig

Die Staatsregierung muss die nächste gerichtliche Schlappe wegen ihrer Anti-Corona-Maßnahmen hinnehmen – allerdings zunächst nur in einem konkreten Einzelfall. Das Verwaltungsgericht Regensburg hält das bis Monatsende geltende Verbot des normalen Betriebs in Kindertageseinrichtungen nicht mehr für verhältnismäßig.

Mit der Entscheidung, die am Montag veröffentlicht wurde, gab das Gericht dem Antrag der Eltern eines vierjährigen Kindes statt. Der Beschluss, der schon am vergangenen Mittwoch erging, wirkt sich laut Mitteilung aber nur in in Bezug auf die betroffene Familie aus: Der vierjährige Sohn darf den Kindergarten seither wieder besuchen.

Das Gericht geht in seiner Begründung davon aus, dass das Verbot des regulären Kita-Betriebs «keine hinreichende gesetzliche Grundlage (mehr) findet». Bei summarischer Überprüfung erscheine «eine Schließung des regulären Betreuungsangebotes in einer Kindertageseinrichtung und ein entsprechendes Betretungsverbot nicht mehr verhältnismäßig».

Die Rechte der Eltern und des Kindes seien nicht ausreichend berücksichtigt worden, hieß es weiter. Auch weniger einschneidende Maßnahmen seien geeignet (und auch erforderlich), um das Corona-Infektionsrisiko einzudämmen (dpa).