Regensburger bringt bayernweites Allkoholverbot zu Fall

Eine Privatperson aus Regensburg hat das bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum zu Fall gebracht. Der Verwaltungsgerichtshof urteilte heute, dass laut Infektionsschutzgesetz ein Alkoholverbot nur an bestimmten öffentlichen Plätzen legal ist. Es auf ganz Bayern auszudehnen, überschreite die Grenzen, so die Richter und gaben damit der Klage des Regensburgers Recht. Seit Mitte Dezember war es wegen Corona verboten, bayernweit Bier oder Glühwein im Freien zu trinken.