Regensburg und Cham mit schärferen Corona-Regeln

Nachdem die Stadt Regensburg und der Landkreis Cham den Corona-Frühwarnwert von 35 überschritten hatten, gibt es jetzt Maßnahmen, um die Zahl der Neuinfektionen wieder zu senken. In Regensburg dürfen sich nur noch 50 Menschen gleichzeitig im Inneren zu Feiern treffen. Wichtig sei aber vor allem, sich an die bestehenden Hygieneregeln zu halten, wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, so Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer. Der Landkreis Cham hat dagegen striktere Maßnahmen erlassen. Neben kleineren Feiern gibt es eine Mundschutzpflicht für Schüler ab der fünften Klasse. Und auch am Arbeitsplatz müssen einige mit Mundschutz arbeiten, so Landrat Franz Löffler zu charivari. Überall dort, wo kein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden könne und vor allem auf dem Weg zur Arbeit, wenn mehrere Menschen in einem Auto sitzen. Denn hier habe es einige Fälle im Landkreis Cham gegeben. Die Maßnahmen im Landkreis Cham gelten bis Ende nächster Woche, die Maßnahmen in Regensburg bis nächsten Mittwoch.

Dazu Pressemitteilung des Landratsamts Cham:

Das Landratsamt Cham hat auf die Überschreitung des „Signalwerts“ von 35 bei der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner reagiert. Nach der Einführung eines verpflichtenden Corona-Tests für Grenzpendler aus Tschechien wurden jetzt per Allgemeinverfügung weitergehende Infektionsschutzmaßnahmen angeordnet. Landrat Franz Löffler erläutert die Beweggründe: „Wir wollen die flächendeckende Schließung von Schulen, Einrichtungen, Betrieben, Geschäften und Grenzen auf jeden Fall vermeiden. Ich danke allen, die sich schon bisher vorbildlich an die geltenden Regeln halten und appelliere auch in dieser entscheidenden Phase an alle Bürgerinnen und Bürger, ihren Beitrag zur wirksamen Unterbrechung der Infektionsketten zu leisten.“ Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Cham gilt ab Mittwoch, 14. Oktober 2020 bis vorerst einschließlich Sonntag, 25. Oktober 2020.

Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen

Vor allem für Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Abschlussfeiern oder Vereins- und Parteiveranstaltungen wird die Teilnehmerzahl in geschlossenen, öffentlichen oder angemieteten, Räumen auf 50 Personen und unter freiem Himmel auf 100 Personen beschränkt. In privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken sollen keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchgeführt werden.

Sollvorschrift: Mund-Nasen-Bedeckung im Beruf

Wenn sich mehrere Personen zu beruflichen, dienstlichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten in geschlossenen Räumen aufhalten, soll jedermann eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sofern weder der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann noch Schutzwände zum Infektionsschutz aufgestellt werden können.

Diese dringliche Empfehlung gilt auch für beruflich, dienstlich oder ehrenamtlich bedingte Fahrten, die von zwei oder mehr Personen in einem Kraftfahrzeug unternommen werden.

Maskenpflicht in Schulen und Kitas

Auch in den Schulen gelten weitergehende Regelungen: So müssen die Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 an Schulen im Landkreis Cham eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer und während des Unterrichts tragen.

Die Lehrkräfte sind zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet, soweit der Mindestabstand von 1,5 m zu Schülern oder einer anderen Person nicht eingehalten wird.

Im Bereich der Kindertageseinrichtungen sowie der Heilpädagogischen Tagesstätten müssen die Beschäftigten eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Kinder müssen die Zeit in festen Gruppen verbringen, dies gilt auch für die Einnahme von Mahlzeiten.

Die vollständige Allgemeinverfügung mit dem genauen Wortlaut ist auf der Homepage des Landkreises Cham (www.landkreis-cham.de) einsehbar.

Pressemitteilung der Stadt Regensburg:

In Regensburg ist der 7-Tages-Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner über den Signalwert von 35 gestiegen. Nach Mitteilung des Gesundheitsamts Regensburg lag er am Montag, 12. Oktober 2020, bei 35,27 und ist am Dienstag, 13. Oktober 2020, auf 35,9 angestiegen. Gemäß den Richtlinien der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. Fassung vom 1. Oktober 2020) wird die Stadt daher in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und unter Einbeziehung der Regierung der Oberpfalz folgende Maßnahmen erlassen:

Die zulässige Teilnehmerzahl von privaten Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen wird auf maximal 50 Personen beschränkt.

Darüber hinaus wird entsprechend der oben genannten Verordnung Bürgerinnen und Bürgern dringlich empfohlen, in privaten Räumen keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Personen durchzuführen.

Die Maßnahmen gelten ab morgen, 14. Oktober 2020, 12 Uhr, bis zum 21. Oktober 2020, 24 Uhr.

„Mit den Maßnahmen orientieren wir uns eng an dem, was die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorsieht und was uns das Gesundheitsamt empfiehlt. Anders als noch bei unserer letzten Allgemeinverfügung vom 23. September 2020 gibt es nunmehr klare Vorgaben des Freistaates, was seitens der Kommunen beim Erreichen des Signalwertes veranlasst werden soll. Ziel ist, einen weiteren Anstieg des Inzidenzwertes und damit gravierendere Maßnahmen zu vermeiden“, erklärt Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer. Dafür sei auch entscheidend, dass die bereits bestehenden Regeln – wie Abstandhalten, Händewaschen und Maskentragen – weiterhin sorgfältig eingehalten werden. „Ich appelliere daher an die Eigenverantwortung aller Regensburgerinnen und Regensburger. Jeder und jede Einzelne kann einen Beitrag dazu leisten, dass sich das Infektionsgeschehen nicht weiter ausbreitet.“