Rattenquäler in Weiden verurteilt

Ein Tierquäler ist vor dem Landgericht Weiden in der Oberpfalz auch in zweiter Instanz zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Dagegen ist er erneut in Revision gegangen, wie am Montag ein Justizsprecher sagte. Die Richter hatten den 31-Jährigen vergangene Woche zu drei Jahren Haft wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Zudem erhielt er ein Tierhaltungsverbot. Der Mann hatte im Frühjahr 2020 auf sadistische Weise Ratten gequält und getötet und von seinen Taten Handyvideos gedreht.

So briet er eine lebende Ratte in der Pfanne und kommentierte dies mit «Knuspi Steak, frischer geht nicht», wie der «Neue Tag» berichtete. Vier Ratten steckte er in eine Mikrowelle, wo sie panisch herumsprangen, ehe sie nach etwa 20 Sekunden qualvoll verendeten. Laut Staatsanwältin quälte der Mann die Tiere aus einer abartigen Gesinnung heraus, seine Fantasie habe keine Grenzen gekannt. Eine Ratte übergoss er mit Feuerzeugbenzin und zündete sie an. Das Tier rannte brennend davon, ehe es starb.

Die insgesamt 18 Ratten hatte sich der Mann aus einer Zoohandlung beschafft. Auf den Videos ist zu hören, wie er sich über das Leid der Tiere amüsierte. «Boah, Alter, wie geil ist das», rief er. Die Videos schickte er damals an eine Bekannte, die daraufhin zur Polizei ging.

Der Vorsitzende Richter Reinhard Ströhle war laut Medienberichten entsetzt über die Taten und die fehlende Einsicht des Mannes vor Gericht. «Wenn man sieht, wie Sie sich zu den Taten verhalten, läuft es einem eiskalt den Rücken runter. Da ist nichts zu sehen von Reue.» Der Verteidiger des Mannes hatte dem Bericht nach auf die schwierige Kindheit und schwierige Lebensumstände des Mannes verwiesen.

Die Strafe fiel in zweiter Instanz um drei Monate länger aus als im ersten Urteil. Gegen dieses hatten sowohl der Angeklagte wie auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Über die erneute Revision des Mannes muss nun das Oberlandesgericht in Nürnberg entscheiden.