Der Berufungsprozess um die Tötung eines Luchses ist für einen Jäger aus dem Bayerischen Wald milde zu Ende gegangen. Das Gericht stellte das Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz ein – weil der Tatzeitpunkt nicht mehr genau feststellbar sei und die Tat schon verjährt sein könnte, wie ein Gerichtssprecher am Freitag erläuterte. Das Gericht verwies auf den Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten». Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz – der Jäger besaß ein verbotenes Nachtsichtgerät – wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der 54-Jährige war im Herbst 2019 vor dem Amtsgericht Cham wegen der Tötung eines streng geschützten Luchses zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Richter und Staatsanwaltschaft zufolge soll der Jäger im Jahr 2014 einen Luchs mit einer Lebendfalle gefangen und dann erschossen haben. Der Mann bestritt dies. Er gab an, sein inzwischen verstorbener Vater habe die Falle aufgestellt gehabt.
Aus Sicht des Naturschutzverbandes WWF ist die Einstellung des Verfahrens ein schwerer Schlag, wie eine Sprecherin sagte. Der WWF hatte einem Zeugen, der die Ermittlungen gegen den Jäger in Gang brachte, eine Belohnung in Höhe von 20 000 Euro gezahlt. Belohnungen seien wichtig, sagte die Sprecherin, auch das Ministerium lobe solche aus. Anderenfalls käme es viel seltener zu Verurteilungen. (dpa)