Prozess um fahrlässige Tötung am Amtsgericht Cham

Heute steht die Pflegekraft eines Behindertenwohnheims vor dem Chamer Amtsgericht. Der Angeklagte soll letztes Jahr seine Aufsichtspflicht vernachlässigt haben, wodurch eine Person starb. Der Pfleger hatte eine geistig und körperlich behinderte Person in eine Badewanne gelegt und war dann anderen Pflegetätigkeiten nachgegangen. Dabei ertrank der Schwerbehinderte in der Wanne. Deshalb wird der Pflegekraft fahrlässige Tötung vorgeworfen. Um 10 Uhr ist Prozessbeginn.