Plädoyers in Regensburger Kindermord-Prozess gehalten

Für den Tod ihres Neugeborenen muss sich eine Frau in Regensburg vor Gericht verantworten – in seinem Plädoyer ist der Staatsanwalt nun vom Mord-Vorwurf abgerückt. Stattdessen forderte er am Donnerstag eine Verurteilung zu sechs Jahren Haft wegen Totschlags – allerdings nicht in einem minderschweren Fall. Die beiden Verteidiger plädierten auf eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung. Das Urteil wird am Freitag erwartet.

Der Vorsitzende Richter Michael Hammer hatte im Laufe des Prozesses darauf verwiesen, dass eine Verurteilung wegen Totschlags in einem minderschweren Fall oder wegen fahrlässiger Tötung denkbar sei. Die Angeklagte machte vor Gericht keine Angaben, verzichtete auch auf letzte Worte. Direkt nach der Tat hatte sie zunächst gesagt, es habe sich um eine Totgeburt gehandelt. Später sagte sie, sie habe das Kind für tot gehalten. Im Prozess ließ sich das nicht widerlegen.

Die Babyleiche war am ersten Weihnachtsfeiertag in einer Mülltonne entdeckt worden. Laut Obduktion hatte das Mädchen nach der Geburt mindestens eine halbe Stunde oder eine Stunde gelebt. Es starb durch Ersticken oder Unterkühlung oder durch eine Kombination aus beidem.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau das Kind tötete, um wegen der verheimlichten Schwangerschaft nicht als Lügnerin zu gelten und um ihre neue Wohnsituation in einer WG nicht zu gefährden. Das sei objektiv als niedere Beweggründe anzusehen. Jedoch sei das der Angeklagten subjektiv nicht bewusst gewesen, erklärte der Staatsanwalt. Er rückte deswegen vom Mord-Vorwurf ab.