Pflegerat hat große Bedenken zur Umsetzbarkeit von Pflege-Impfpflicht

Der Deutsche Pflegerat hat große Bedenken zur Umsetzbarkeit der Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Krankenhäusern geäußert. „Genau genommen gibt es doch keine andere Wahl, als im Zweifelsfall ungeimpfte Pflegekräfte weiter arbeiten zu lassen“, sagte dessen Präsidentin Christine Vogler dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Freitag). „Darüber müssen wir offen reden, ohne dass gleich der Vorwurf laut wird, wir würden ungeimpftes Personal schützen.“

Zudem sei unklar, wie effektiv eine Impfpflicht für nur einen Teil der Bevölkerung angesichts der Omikron-Welle sei. „Ich würde mir eine klare Aussage vom Expertenrat wünschen, ob diese Impfpflicht im Gesundheitswesen alleine überhaupt noch sinnvoll ist.“ Wenn sich die Situation durch die Omikron-Variante geändert habe, müsse die Politik dies berücksichtigen und im Zweifelsfall die Impfpflicht anpassen, sagte Vogler.

Der Ärzteverband Marburger Bund forderte, dass zur Umsetzung der Pflege-Impfpflicht beim kommenden Treffen von Bund und Ländern beraten wird: „Anstatt über viele Lockerungen zu sprechen, sollte die Ministerpräsidentenkonferenz in der nächsten Woche viel dringender klären, wie die einrichtungsbezogene Impfpflicht umgesetzt wird“, sagte die Verbandsvorsitzende Susanne Johna dem RND. Es sei undenkbar, dass die Gesundheitsämter eine Ermessensentscheidung ohne klare Richtlinien vornehmen müssten. „Das ist den Gesundheitsämtern schon im Normalfall nicht zuzumuten und erst recht nicht angesichts der hohen Belastung in der Pandemie.“

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) machte deutlich, dass die Arbeitgeber im Falle der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht die Kontrolle der Impfungen bei Mitarbeitern strikt ablehnen. „Der Staat darf seine Kontrollpflichten nicht auf Dritte übertragen“, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter der „Rheinischen Post“ (Freitag). Eine Impfpflicht müsse unbürokratisch und praktikabel sein. „Das gilt unabhängig davon, ob sie auf spezifische Einrichtungen beschränkt oder allgemein gilt“, sagte Kampeter. Wichtig seien für Arbeitnehmer und -geber klare, planbare und verlässliche Vorgaben. Der Aufbau eines Impfregisters könne ein Beitrag sein, für die Überprüfbarkeit der Impfungen zu sorgen.