OVG: PCR-Pflichttest für nicht immunisierte Diskobesucher „verhältnismäßig“

Ungeimpfte Diskothekenbesucher müssen nach einer Gerichtsentscheidung in Nordrhein-Westfalen einen PCR-Test vornehmen lassen. Solch ein verpflichtender Test sei „verhältnismäßig“, entschied das Oberverwaltungsgericht des Landes in Münster. Das Gericht wies damit einen Eilantrag eines Diskothekenbetreibers gegen die PCR-Testpflicht für Diskobesucher, die keine Corona-Impfung haben und auch nicht von Corona genesen sind, ab.