OVG bestätigt Demo-Verbot von Gegnern der Corona-Regeln in Chemnitz

Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen (OVG) hat das Verbot einer für diesen Samstag geplanten Demonstration von Gegnern der Corona-Schutzmaßnahmen in Chemnitz bestätigt. Die Gefährdungsprognose der Stadt sei nicht zu beanstanden, hieß es in der Begründung am Samstagmorgen. Von der geplanten Versammlung mit 5000 Teilnehmern gehe in infektionsschutzrechtlicher Hinsicht eine konkrete und erhebliche Gefahr aus. Auch bei Demonstrationen im Freien bestehe nach wissenschaftlichen Erkenntnissen die Gefahr von Ansteckungen (Az.: 6 B 204/21).

Die Gruppe «Chemnitz steht auf» hatte eine Kundgebung mit bis zu 5000 Teilnehmern am Karl-Marx-Monument angemeldet. Das hatte die Stadt mit Blick auf die geltenden Vorschriften zur Eindämmung der Corona-Pandemie untersagt. Dagegen war die Initiative juristisch vorgegangen. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte das Verbot Freitagnachmittag in einem Eilverfahren bestätigt und nun auch das OVG. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Das Bündnis hatte schon Ende März in der Chemnitzer Innenstadt eine größere Kundgebung abhalten wollen, die damals von der Stadt mit Blick auf das hohe Infektionsgeschehen untersagt worden war. Auch dieses Verbot war von Gerichten bestätigt worden. Trotzdem war es in der Innenstadt zu Ansammlungen gekommen, wobei laut Polizei in einem Fall mutmaßliche Rechtsextremisten auch Polizisten attackierten.

Die Polizeidirektion Chemnitz bereitet sich unabhängig von dem Verbot auf einen Einsatz in der Stadt vor. Schwerpunkt werde die Innenstadt sein, informierte Sprecherin Jana Ulbricht am Freitag. Deswegen könne es dort am Samstagnachmittag zu Verkehrsbehinderungen kommen.